Directors Dealings

Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittent oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittent und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.

Die Kolibri Beteiligung GmbH veröffentlicht diese Meldungen – wie auch die übrigen Pflichtmitteilungen – über die pressetext Nachrichtenagentur GmbH.

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